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Kostenloser DSGVO Webseiten Check

Warum sollte man einen Webseiten Check machen?

Als Betreiber einer Webseite, sind sie laut der Allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) verpflichtet, Benutzern aus Europa die Kontrolle über die Aktivierung von Cookies und Trackern zu ermöglichen, die die persönlichen Daten der Besucher der Webseite erfassen und verarbeiten.

Eigentümer und Betreiber von Websites sind in der rechtlichen Verantwortung. Es drohen hohe Bußgelder bis 50.000 € und bei größeren Unternehmen sogar bis 20 Millionen Euro. 

Wie läuft der DSGVO Webseiten Check ab?

  • Ihre Webseite wird geprüft vom Datenschutzbeauftragten DataOrga® GmbH aus Dresden.
  • Ihr Ansprechpartner ist Herr Ingo Krause (Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord), Auditor für Datenschutz und Datensicherheit (DESAG) IT-Security Beauftragter (TÜV)
  • Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, werden diese an DataOrga® zur Prüfung übermittelt.
  • Das Ergebnis, der DSGVO Webseiten Prüfung, erhalten Sie kürzester Zeit per Mail.
  • Die Überprüfung Ihrer Webseite ist kostenlos

Kostenlose DSGVO Webseitenprüfung hier beantragen

Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an [email protected] widerrufen. Siehe auch Datenschutzerklärung.

DSGVO-Cookie-Zustimmung in Kurzfassung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein europäisches Gesetz, das die gesamte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen innerhalb der EU regelt. Das betrifft nicht nur Vorgänge in der Firma, sondern auch alle Online Publikationen wie Webseiten.

  • Nach der DSGVO liegt es in der rechtlichen Verantwortung der Eigentümer und Betreiber von Websites, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig erhoben, verarbeitet und gesichert werden.
  • Eine Website außerhalb der EU muss die DSGVO einhalten, wenn sie Daten von Nutzern innerhalb der EU sammelt.
  • Obwohl Cookies in der DSGVO nur einmal erwähnt werden, ist die Zustimmung zu Cookies auf der Webseite von großer Bedeutung für Nutzer aus der EU.
  • Dies liegt daran, dass die häufigste Methoden zur Erfassung und Weitergabe von persönlichen Daten im Internet die Verwendung von Website-Cookies ist. Die DSGVO legt spezifische Regeln für die Verwendung von Cookies fest.
  • Deshalb ist nach der DSGVO die Zustimmung zu Cookies, die am häufigsten verwendete Rechtsgrundlage, die es Websites erlaubt, persönliche Daten zu verarbeiten und Cookies zu verwenden.
  • Die DSGVO verlangt, dass eine Website personenbezogene Daten von Benutzern nur dann erfasst, wenn diese ihre ausdrückliche Zustimmung zu den spezifischen Zwecken ihrer Nutzung gegeben haben.

Websites müssen die folgenden DSGVO-Anforderungen zu Cookie-Zustimmung erfüllen:

  • Vor jeder Aktivierung von Cookies muss die vorherige und ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden (mit Ausnahme der auf der Whitelist aufgeführten, notwendigen Cookies).
  • Die Einwilligungen müssen detailliert sein, d.h. die Benutzer müssen in der Lage sein, einzelne Cookies zu aktivieren und dürfen nicht gezwungen werden, entweder allen oder keinen zuzustimmen.
  • Die Zustimmung muss frei gegeben werden, d.h. sie darf nicht erzwungen werden.
  • Zustimmungen müssen so leicht zurückgezogen werden können, wie sie gegeben werden.
  • Einverständniserklärungen müssen sicher als rechtliche Dokumentation aufbewahrt werden.
  • Die Zustimmung muss jährlich erneuert werden. Einige nationale Datenschutzrichtlinien empfehlen jedoch eine häufigere Erneuerung, z.B. 6 Monate. Prüfen Sie Ihre lokalen Datenschutzrichtlinien auf Einhaltung.

In der Regel wird die DSGVO-Konformität auf Websites durch spezielle Softwarelösungen erreicht, die es den Benutzern ermöglichen, beim Besuch einer Website nur bestimmte Cookies oder DSGVO relevante Einstellungen auszuwählen und zu akzeptieren, während andere deaktiviert bleiben.

Siehe auch:

  • https://www.cookiebot.com
  • https://de.borlabs.io/borlabs-cookie

 

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