Datenschutzbeauftragter Dresden

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die das Datenschutzrecht in der Europäischen Union regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und ersetzte die 1995 in Kraft getretene EU-Datenschutzrichtlinie. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die innerhalb der EU tätig sind, sowie für alle Unternehmen und Organisationen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Die DSGVO legt fest, wie personenbezogene Daten von Unternehmen und Organisationen verarbeitet werden dürfen und setzt strengere Regeln für den Schutz der Privatsphäre von EU-Bürgern. Sie gibt den Betroffenen (also den Personen, deren Daten verarbeitet werden) auch mehr Rechte, wie das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Die DSGVO sieht auch Sanktionen für Unternehmen und Organisationen vor, die gegen die Datenschutzvorschriften verstoßen, wie zum Beispiel hohe Geldstrafen.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter (Abk. DSB) ist eine Person, die von einer Organisation oder einem Unternehmen beauftragt wird, die Funktion des Datenschutzbeauftragten zu übernehmen, aber nicht direkt für das Unternehmen oder die Organisation arbeitet. Das bedeutet, dass der externe Datenschutzbeauftragte von einer externen Firma oder von einer privaten Person angestellt wird, die sich auf die Dienstleistungen als DSB spezialisiert hat.

Ein externer DSB kann von einer Organisation oder einem Unternehmen beauftragt werden, wenn diese nicht über die notwendigen Ressourcen oder das Fachwissen verfügt, um einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Ein externer DSB kann auch von einer Organisation oder einem Unternehmen beauftragt werden, wenn diese eine neutrale und unabhängige Person für die Erfüllung der Datenschutzverpflichtungen sucht. Es ist wichtig zu beachten, dass auch ein externer DSB den gleichen Pflichten und Verantwortlichkeiten unterliegt wie ein interner DSB.

Ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?

Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss eine Organisation einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie ihren Hauptsitz in Deutschland hat und mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Die Organisation verarbeitet regelmäßig und in erheblichem Maße personenbezogene Daten, die eine besondere Schutzbedürftigkeit aufweisen, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Daten von Minderjährigen.
  • Die Organisation verarbeitet regelmäßig und in erheblichem Maße personenbezogene Daten von mehr als 10.000 Personen in einem Zeitraum von 12 Monaten.
  • Die Organisation ist in ihrer Haupttätigkeit damit beschäftigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, die für die Überwachung des Gehalts, der Finanzlage, der persönlichen Vorlieben, des Verhaltens, der Ortsbestimmung oder der Bewegungen von Personen verwendet werden (z.B. Daten von Überwachungskameras).

Für viele Unternehmen in Dresden empfiehlt sich die Bestellung eines juristisch und technisch versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten. Als externer, betrieblicher Datenschutzbeauftragter berät der DSB die Geschäftsführung einer Firma in Fragen des Datenschutzes, schult die Mitarbeiter und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes.

Einen Datenschutzbeauftragten aus Dresden zu bestellen, ist meist von Vorteil, da man regional die “gleiche Sprache” spricht und das manchmal, relativ schwierige Thema, gut vermitteln kann. Die Gesetze rund um den Datenschutz ändert sich schnell. Was gestern eine bewährte Methode war, könnte heute nicht mehr sein. Neue Gesetze und Änderungen dieser Gesetze tauchen so regelmäßig auf, dass es eine Vollzeitbeschäftigung sein könnte, sie im Auge zu behalten.

Was sind die Aufgaben eines DSB?

Die DSGVO hat einen ganzen Artikel – Artikel 39 -, der den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gewidmet ist. Dieser Artikel ist ein guter Ausgangspunkt, auch wenn Ihr Unternehmen die DSGVO nicht einhalten muss. Die Aufgaben, die ein DSB übernehmen sollte, können je nach Unternehmen und den spezifischen Anforderungen an die Einhaltung der Datenschutzgesetze variieren.

Im Allgemeinen gibt es vier Hauptaufgaben:

  • Überwachen der Einhaltung der Datenschutzgesetze. Datenschutzbeauftragte müssen über die neuesten Datenschutzgesetze auf dem Laufenden bleiben und sicherstellen, dass ihre Unternehmen die Vorschriften einhalten.
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter und Durchführung von Schulungsprogrammen zum Datenschutz. Der unternehmensweite Datenschutz wird möglicherweise von einem Datenschutzbeauftragten geregelt, aber die Best Practices müssen von allen Mitarbeitern des Unternehmens befolgt werden.
  • Führen von Datenschutz-Folgenabschätzungen - Diese Bewertungen helfen Ihrem Unternehmen, Risiken aus der Datenerfassung zu identifizieren.
  • Pflegen und überprüfen der Datenschutzstrategie, der Datenverwaltung und der Datenerfassungspraktiken für das Unternehmen.

Durch die Verwendung dieser Aufgaben als Grundlage für Ihren DSB wird sichergestellt, dass Sie auf Änderungen des Datenschutzes vorbereitet sind.

Welche Vorraussetzungen muss an eine DSB haben?

Die Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten können je nach Land, in dem das Unternehmen oder die Organisation tätig ist, und nach der Größe und Art der Organisation unterschiedlich sein.

In der Regel wird von einem DSB jedoch erwartet, dass er/sie:

  • über eine solide Ausbildung und Erfahrung im Bereich Datenschutz verfügt
  • sich fortlaufend über die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Datenschutz auf dem Laufenden hält
  • Kenntnisse der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften hat
  • gut kommunizieren und vermitteln kann
  • in der Lage ist, effektiv mit Mitarbeitern und anderen Stakeholdern zusammenzuarbeiten
  • in der Lage ist, sich in komplexe Themen einzuarbeiten und diese in verständlicher Form darzustellen
  • diskret und vertrauenswürdig ist

In einigen Ländern gibt es auch spezielle Ausbildungs- oder Zertifizierungsanforderungen für Datenschutzbeauftragte. Es ist auch möglich, dass eine Organisation oder ein Unternehmen zusätzliche Anforderungen an ihren/seinen Datenschutzbeauftragten stellen kann, abhängig von den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen der Organisation.

Warum sollte Ihr Unternehmen einen DSB haben?

Es gibt mehrere Gründe, warum ein Unternehmen oder eine Organisation in Betracht ziehen könnte, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Hier sind einige mögliche Gründe:

  • Um sicherzustellen, dass das Unternehmen oder die Organisation die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhält und keine Strafen oder Sanktionen riskiert.
  • Um das Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter und anderer Stakeholder in die Organisation zu stärken, indem gezeigt wird, dass das Unternehmen den Schutz der Privatsphäre ernst nimmt.
  • Um Mitarbeiter für Themen rund um den Datenschutz zu schulen und zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass sie die richtigen Verfahren und Praktiken befolgen, wenn sie mit personenbezogenen Daten umgehen.
  • Um sicherzustellen, dass das Unternehmen oder die Organisation über eine umfassende und aktuelle Einschätzung der Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verfügt und geeignete Maßnahmen ergreift, um diese Risiken zu minimieren.
  • Um sicherzustellen, dass das Unternehmen oder die Organisation in der Lage ist, auf Anfragen von Kunden oder anderen Betroffenen nach Zugang, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu reagieren und diese Anfragen entsprechend zu bearbeiten.

Wie verbessert ein DSB den Datenschutz?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) kann dazu beitragen, den Datenschutz in einer Organisation oder einem Unternehmen zu verbessern, indem er/sie:

  • Für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften sorgt und sicherstellt, dass das Unternehmen oder die Organisation keine Strafen oder Sanktionen riskiert.
  • Mitarbeiter für Themen rund um den Datenschutz schult und sensibilisiert und sicherstellt, dass sie die richtigen Verfahren und Praktiken befolgen, wenn sie mit personenbezogenen Daten umgehen.
  • Das Unternehmen oder die Organisation über eine umfassende und aktuelle Einschätzung der Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verfügen lässt und geeignete Maßnahmen ergreift, um diese Risiken zu minimieren.
  • Das Unternehmen oder die Organisation dabei unterstützt, transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren, wie es mit personenbezogenen Daten umgeht, und sicherstellt, dass die Betroffenen über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten informiert sind.
  • Das Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter und anderer Stakeholder in die Organisation stärkt, indem gezeigt wird, dass das Unternehmen oder die Organisation den Schutz der Privatsphäre ernst nimmt und die geltenden Datenschutzvorschriften einhält.

Datenschutz mit proaktiven Ansatz

Das Adjektiv proaktiv bedeutet „im Voraus wirkend“ und bezeichnet ein zielgerichtetes, zukunftsorientiertes  handeln und planen. Der Begriff proaktiv setzt sich aus den lateinischen Wörter pro (vor, für, vorwärts) und activus (aktiv, tätig) zusammen. 

Die Wahrung des Datenschutzes erfordert einen proaktiven Ansatz. Wenn Sie proaktiv mit diesen Gesetzen umgehen, sind Sie in der Lage, Ihre Kunden besser zu bedienen. Denken Sie daran, Kunden möchten, dass Unternehmen ihre Daten schützen.

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Verwandte Suchbegriffe:

  • interner datenschutzbeauftragter

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