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Datenschutzbeauftragter Dresden

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Datenschutzverordnung der Europäischen Union (EU), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und harmonisiert den Datenschutz in der gesamten EU. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, wo sich das Unternehmen befindet.

Die DSGVO gibt EU-Bürgern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen, klare und verständliche Datenschutzerklärungen bereitzustellen, sowie die Zustimmung der Nutzer einzuholen, bevor personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen außerdem in der Lage sein, personenbezogene Daten auf Anfrage zu löschen oder zu übertragen.

Die DSGVO enthält auch hohe Bußgelder für Unternehmen, die gegen die Verordnung verstoßen, wobei die Geldstrafen bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 20 Millionen Euro (je nachdem, welcher Betrag höher ist) betragen können.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zuständig ist. Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen zu überwachen und sicherzustellen, dass diese im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -verordnungen durchgeführt wird.

Der Datenschutzbeauftragte ist für die Beratung und Schulung von Mitarbeitern zuständig, um sicherzustellen, dass diese die Datenschutzbestimmungen verstehen und einhalten. Der Datenschutzbeauftragte ist auch für die Überwachung der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit verantwortlich.

Ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Unternehmen oder Organisationen einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, wenn sie personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeiten oder bestimmte Arten von personenbezogenen Daten verarbeiten.

Konkret bedeutet das, dass ein Datenschutzbeauftragter zu ernennen ist, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Wenn mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. (dazu zählen auch Praktikanten, Teilzeitkräfte, Freelancer usw. mit ein)
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist eine Kernaufgabe des Unternehmens oder Teil seiner Geschäftstätigkeit.
  • Das Unternehmen verarbeitet besonders sensible Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
  • Die Verarbeitung von Daten ist für die Überwachung von Personen erforderlich (z.B. in der Videoüberwachung).

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Bedingungen nicht ausschließlich sind. Das bedeutet, dass auch wenn ein Unternehmen nicht direkt von den genannten Punkten betroffen ist, kann es trotzdem erforderlich sein, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten komplex ist oder wenn das Unternehmen aufgrund der Art, des Umfangs und/oder der Zwecke der Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.

Einen Datenschutzbeauftragten aus Dresden zu bestellen, ist meist von Vorteil, da man regional die “gleiche Sprache” spricht und das relativ schwierige Thema, besser vermitteln kann. 

Was sind die Aufgaben eines DSB?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) hat die Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in einem Unternehmen oder einer Organisation sicherzustellen.

Im Einzelnen umfassen die Aufgaben eines DSB:

  • Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften: Der DSB überwacht, ob das Unternehmen oder die Organisation die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einhält.
  • Beratung und Schulung der Mitarbeiter: Der DSB berät und schult die Mitarbeiter des Unternehmens oder der Organisation, um sicherzustellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen verstehen und einhalten.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Der DSB hilft bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), wenn dies erforderlich ist. Dabei wird untersucht, welche Risiken mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sind und wie diese Risiken minimiert werden können.
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Der DSB ist die zentrale Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden und vertritt das Unternehmen oder die Organisation gegenüber den Behörden.
  • Überwachung der Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen: Der DSB überwacht, ob das Unternehmen oder die Organisation angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat.
  • Datenschutzbezogene Dokumentation: Der DSB sorgt dafür, dass alle datenschutzrelevanten Dokumente des Unternehmens oder der Organisation erstellt und aktualisiert werden, wie zum Beispiel das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder die Datenschutzrichtlinie.
  • Erstellung von Datenschutzinformationen: Der DSB unterstützt das Unternehmen oder die Organisation bei der Erstellung von Datenschutzinformationen, die an betroffene Personen weitergegeben werden müssen.

Welche Vorraussetzungen muss an eine DSB haben?

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt bestimmte Anforderungen an die Qualifikation und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten (DSB) fest.

Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Fachkunde: Der DSB muss über Fachkenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts verfügen. Die DSGVO schreibt zwar nicht vor, dass der DSB eine bestimmte Ausbildung haben muss, jedoch sollten die Fachkenntnisse durch eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung nachgewiesen werden können.
  • Unabhängigkeit: Der DSB muss seine Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben können. Er darf keine Interessenkonflikte haben, die seine Aufgaben als DSB beeinträchtigen könnten. Insbesondere darf der DSB keine Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit von der Geschäftsführung oder anderen Verantwortlichen des Unternehmens erhalten.
  • Ressourcen: Der DSB muss ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Dazu gehören insbesondere ausreichende Zeitressourcen, aber auch technische Hilfsmittel und Schulungen.
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Der DSB muss eng mit den Datenschutzaufsichtsbehörden zusammenarbeiten können und ihnen insbesondere Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen geben können.
  • Kenntnisse in der Branche: Der DSB sollte auch über branchenspezifische Kenntnisse verfügen, um die spezifischen Anforderungen und Risiken in der Branche des Unternehmens oder der Organisation zu verstehen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig agieren sollte und direkt der Geschäftsführung oder dem Vorstand unterstehen sollte. So kann der DSB seine Aufgaben objektiv und unabhängig wahrnehmen und somit eine größtmögliche Sicherheit für die betroffenen Personen gewährleisten.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein DSB, der nicht festangestellt im Unternehmen oder in der Organisation tätig ist, sondern als externer Berater bestellt wird. Das bedeutet, dass der DSB von außerhalb des Unternehmens kommt und in der Regel als Dienstleister beauftragt wird.

Unternehmen oder Organisationen können sich für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entscheiden, wenn sie keine qualifizierte Person im eigenen Unternehmen haben oder wenn sie sich eine höhere Unabhängigkeit und Neutralität erhoffen. Externe Datenschutzbeauftragte haben in der Regel eine breite Erfahrung in verschiedenen Branchen und können daher auch in speziellen Bereichen wie IT-Sicherheit oder Online-Anwendungen beraten.

Ihre Anfrage an die Datenschutzbeauftragten

Ihre Fragen werden beantwortet vom DSB Dresden DataOrga®

Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an [email protected] widerrufen. Siehe auch Datenschutzerklärung.

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